HAFENDIESEL, GEFÄRBT – STEUERBEGÜNSTIGT EINKAUFEN
Hier profitieren Sie vom Energiesteuergesetz:
Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge, die ausschließlich beim Güterumschlag in Seehäfen eingesetzt werden, können seit 2008 deutlich steuervergünstigt mit Hafendiesel (handelsüblich nach DIN EN 590) betankt werden.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie mit Ihren eingesetzten Maschinen zu den begünstigten Betrieben nach § 3a des Energiesteuergesetzes gehören, wenden Sie sich bitte vor der Bestellung an das zuständige Hauptzollamt.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Wir liefern schnell, unkompliziert und zuverlässig.