Dieselrückvergütung – Kennen Sie Ihre Möglichkeiten?
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft können auf Antrag von der Energiesteuer auf Diesel, Biodiesel und Pflanzenöl entlastet werden (Agrardieselvergütung).
Antragsberechtigte Betriebe für Gasölverbräuche:
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die keine Lohnbetriebe sind
- Imkereibetriebe
Antragsberechtigte Betriebe für Biodiesel- und Pflanzenölverbräuche:
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, wenn der Biodiesel bzw. das Pflanzenöl vom Betrieb selbst verbraucht wurde.
- Lohnbetriebe, soweit der Biodiesel bzw. das Pflanzenöl für begünstigte Arbeiten in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verbraucht wurde.
Abgabefrist für Anträge ist der 30. September eines jeden Kalenderjahres.
Wir helfen Ihnen gern bei der Ausfüllung der Anträge und organisieren zudem jedes Frühjahr Infoveranstaltungen, bei denen wir gemeinsam mit Ihnen die Anträge ausfüllen.
Die Anträge finden Sie hier:
https://www.formulare-bfinv.de/